Quantcast
Channel: Prof. Dr. Michael Christ – Blog des DGINA e.V.
Viewing all articles
Browse latest Browse all 266

How-To: Umgang mit Betrunkenen …

$
0
0

In der prähospitalen und stationären Notfallmedizin wird man häufig mit der Beurteilung von Betrunkenen konfrontiert.

Es gibt hierzu sehr heterogene Meinungen, welche Maßnahmen tatsächlich notwendig sind und wo derartige Patienten versorgt werden sollen (Ausschlafen des Rausches auf der Parkbank oder auf Intensivstation?). So unterschiedlich diese Meinungen sind, so unterschiedlich sind auch die Lösungen in unterschiedlichen Regionen bzw. städtischen Ballungsgebieten in Deutschland.

Ein weiteres viel diskutiertes Thema ist, ob ein Betrunkener in eine Ausnüchterungszelle darf. Viele von Ihnen – z.B. auch in Bayern – werden hier mit einseitigen Dienstanweisungen der Polizei konfrontiert. Wenn man sich aber genauer anschaut, welche betrunkenen Personen in Polizeizellen gestorben sind, zeigt sich, dass hier meist schwere Verletzungen bzw. schwere Komorbiditäten im Vorfeld nicht erkannt wurden. Eine sorgfältige Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit ist hierbei eine klare ärztliche Aufgabe.

Sie werden aus ihrem eigenen Umfeld ebenfalls viele Diskussionen zu diesem Thema führen bzw. damit konfrontiert. Umso schöner ist eine aktuelle, wirklich hervorragende und im Detail viele Informationen beinhaltende Arbeit aus Freiburg. Kollege Hans und Kollegen haben eine wirklich sehr gut zu lesende und viele Aspekte umfassende Arbeit erstellt.

Aus meiner Sicht besonders interessant sind folgende Aussagen:
1) Kontaktaufnahme mit Notaufnahme / Intensivstation erst ab Stadium III der Alkoholvergiftung (siehe Tab. 4 der Arbeit, also ab “Verwirrtheit”, nicht jedoch bei aggressivem Verhalten (=Stadium II)
2) Klare Bekenntnis zu Deeskalationsmaßnahmen und Unterstützung des Teams bei der Bearbeitung entsprechender Vorfälle
3) Diskussion und Erklärungen zum Themenkomplex der „Entlassung“ bzw. Beurteilung der „Gewahrsamsfähigkeit“

Weniger einverstanden bzw. aus meiner Sicht durchaus diskussionswürdig ist das Ausmaß der Laborabnahmen, die routinemäßig durchgeführt werden sollen. Ich wäre hier restriktiver und würde mich an dem Gesamtzustand des Patienten orientieren.

Ein Punkt noch zu den Laborabnahmen bzw. zur Blutgasanalyse:
Ethanolintoxikation führt zu einer Interaktion mit der mitochondrialen Energiegewinnung. Ein geringer bis mäßiger Anstieg von Laktat ist deshalb nichts ungewöhnliches und hat nichts mit anaerober Stoffwechsellage bei Hypoperfusion zu tun. Es handelt sich hier um eine Typ B Laktatämie. Übrigens auch bei Sepsis, es erklärt sich nicht alles über den anaeroben Stoffwechsel.

Vor kurzem hatten wir einen Patienten mit sehr hohem Laktat (15mmol/L). Dies ist äußerst ungewöhnlich für eine alleinige Ethanolintoxikation. Tatsächlich stellte sich eine Ko-Intoxikation mit Methamphetamin heraus. Eine sehr häufige “Mischintoxikation”, insbesondere in den östlichen Regionen unserer Republik.

Wer nicht etwas ausführlicher nachlesen möchte, empfehle ich gerne diese Publikationen. Lassen Sie sich inspirieren!

Wirklich ein spannendes Thema, das in der vorliegenden Arbeit exzellent herausgearbeitet wurde. Gratulation an dieser Stelle!

Das war´s mal wieder. Stay tuned and join again!


Viewing all articles
Browse latest Browse all 266