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Channel: Prof. Dr. Michael Christ – Blog des DGINA e.V.
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Der juristische Notfallkoffer – Hilfe tut gut!

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Passiert dies bei Ihnen auch gelegentlich? Vermutlich eher selten. Zwei Polizisten kommen in die Klinik … wollen Akten ausgehändigt bekommen bzw. diese beschlagnahmen.

Was nun. Wir haben dies bei uns in der Klinik standardisiert. Nichts wäre schlimmer, als Originalunterlagen verlassen das Haus ohne dass eine Kopie bei uns archiviert bleibt.

Und da wir ja üblicherweise gut mit der Polizei zusammenarbeiten, geben unsere Mitarbeiter die Akten der Patientenversorgung gerne unreflektiert raus. Dies ist aber höchstproblematisch. Letztendlich ist dies nur möglich, wenn eine Einverständnis des Patienten vorliegt (extrem selten der Fall) oder eine richterlicher Beschluss vorliegt. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht wäre es fatal, Patientenunterlagen herauszugeben, ohne dass obige Punkte berücksichtigt wurden. Habe z.B. selbst erlebt, dass die Polizei wegen eines Gewaltverbrechens ermittelt hatte und unser Patient der “Beschuldigte” war. Also, die Polizei kann in dieser Situation nicht eigenmächtig die Patientenakten einfordern. Deshalb …. Aufpassen!

Man kann aber auch selbst als Arzt betroffen sein. Schuldig oder unschuldig ist zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht die Frage. Dies entscheidet erst das Gericht. Da dies aber für jeden von uns immer mit gehörig viel Aufregung verbunden ist, macht man gerne auch Fehler. Leider …

Deshalb finde ich die Initiative beim Berufsverband Deutscher Anästhesisten richtig gut. Eine etablierte Anwaltskanzlei hat dort auf der Homepage einen “Juristischen Notfallkoffer” hinterlegt.

Schauen Sie rein. In Kürze aber auch etwas ausführlicher sind wichtige Punkte festgehalten, die in vielen Situationen eine hilfreiche Unterstützung sind.

Das war´s mal wieder aus Nürnberg. Stay tuned and join again!


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